Allgemeine
Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
- Zustandekommen und Gegenstand eines Vertrags
- Mitwirkungspflichten der Kundschaft und/oder Auftraggebenden
- Arbeitsbedingungen
- Honorar & Stornierung
- Rücktritt
- Urheberrecht
- Verschwiegenheit und Datenschutz
- Salvatorische Klausel
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle rechtlichen Beziehungen von Jolin Rehorst mit Kundschaft und/oder Auftraggebenden. Sie gelten sowohl für Privat- als auch Geschäftskundschaft. Teilweise oder vollständig abweichende AGB der Kundschaft sind von der Gültigkeit ausgeschlossen, sofern Jolin Rehorst diesen nicht aktiv schriftlich zustimmt. Die AGB werden der Kundschaft und den Auftraggebenden vor Auftragserteilung zur Verfügung gestellt bzw. sind auf der Website von Jolin Rehorst veröffentlicht. Insofern werden sie bei Auftragserteilung als bekannt vorausgesetzt. Sollte die rechtliche Beziehung hinsichtlich Abrechnung-, Stornierung- oder sonstige Bedingungen einer Vertragsleistung durch eine dritte Stelle erfolgen, die sich auf eine gesetzliche Grundlage und/oder Vereinbarung beruft, so haben gesetzliche Grundlagen oder Vereinbarungen vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Jolin Rehorst Vorrang. Kundschaft und/oder Auftraggebende sind verpflichtet Jolin Rehorst vor Auftragserteilung über diese involvierte dritte Stelle zu informieren. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Zustandekommen und Gegenstand eines Vertrags
Jolin Rehorst bietet Dolmetschleistungen für die Kommunikation zwischen Menschen mit und/oder Hörbehinderung an. Hierbei wird zwischen Deutscher Laut- und Schriftsprache und Deutscher Gebärdensprache gedolmetscht. Die von Jolin Rehorst zu erbringende Leistung richtet sich im Einzelfall nach der Beschreibung des angenommenen Auftrags bzw. der Auftragsbestätigung. Die Annahme des Auftrags erfolgt schriftlich als Auftragsbestätigung per Nachricht oder E-Mail an die Kundschaft und/oder Auftraggebenden. Änderungen oder abweichende Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform und Bestätigung von Jolin Rehorst. Im Falle eines Zustandekommens eines Vertrags, verpflichtet sich Jolin Rehorst nach bestem Wissen und Gewissen den Auftrag zu erfüllen und sich jederzeit auf Grundlage der Bestimmungen der Berufs- und Ehrenordnung zu arbeiten.
3. Mitwirkungspflichten der Kundschaft und/oder Auftraggebenden
Spätestens bei Auftragsannahme muss Jolin Rehorst über die einzelnen Anforderungen und Bedingungen der beauftragten Dienstleistung informiert werden, soweit bekannt. Hierbei werden u.a. Daten zu Teilnehmenden, Sprachmodalitäten, räumlichen, zeitlichen und anderweitig relevanten Bedingungen erhoben. Sofern vorhanden, ist Jolin Rehorst Vorbereitungsmaterial für den Termin, entsprechend der Auftragsbedingungen, zur Verfügung zu stellen. Dies sollte so früh wie möglich geschehen. Die Auftraggebenden und/oder Kundschaft verpflichten sich Jolin Rehorst zur Abrechnung relevanten Daten vollständig, wahrheitsgemäß und so früh wie möglich zur Verfügung zu stellen. Sollte aufgrund falscher und/oder fehlender Angaben die Abrechnung mit dem entsprechenden Kostenträger nicht erfolgen können, so verpflichtet sich die auftraggebende Person die Kosten der Dienstleistung von Jolin Rehorst in vollem Umfang auf eigene Rechnung zu tragen. Nach Durchführung und Abschluss bestätigen Kundschaft und/oder Auftraggebende den Einsatz durch eine Unterschrift.
4. Arbeitsbedingungen
Eine reibungslose Verdolmetschung im Einsatz kann nur im Rahmen der folgenden Arbeitsbedingungen sichergestellt werden. Dies ist den Auftraggebenden bekannt und sie verpflichten an diesen bestmöglich mitzuwirken. Um eine hochwertige Verdolmetschung zu ermöglichen, müssen alle am Dolmetschprozess beteiligten Personen gut zu Hören/Sehen sein bzw. es muss eine uneingeschränkt gute Sicht sowie bestmögliche Audioqualität gegeben sein. Ab einem Einsatz von über einer Stunde oder einer Gruppe von mindestens vier Gesprächsteilnehmenden, behält sich Jolin Rehorst vor, die Notwendigkeit einer Doppelbesetzung festzulegen. Bei einer Einsatzzeit von über vier Stunden, werden im Vorfeld Pausenzeiten zwischen den Vertragspartnern besprochen, um eine fortlaufend hohe Qualität der Verdolmetschung während des Einsatzes zu gewährleisten. Die Auftraggebenden stimmen zu, dass Jolin Rehorst, vereinbarte Leistungen zu verweigern, sofern die Arbeitsbedingungen im Einsatz nicht umgesetzt werden und dass der Anspruch auf Honorar hiervon unberührt bleibt.
5. Honorar & Stornierung
Der Einsatz bzw. die vergütete Einsatzzeit richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sofern ein Einsatz früher endet, ist das vereinbarte Honorar in vollständiger Höhe zu vergüten; unbeschadet des Rechts von Jolin Rehorst in der vereinbarten Zeit weiteres Einkommen zu erzielen. Sollte der Einsatz die vereinbarte Einsatzzeit überschreiten, liegt die Entscheidung den Einsatz fortzusetzen bei Jolin Rehorst. Sofern der Einsatz fortgeführt wird, so ist das vereinbarte Stundenhonorar für jede weitere angefangene halbe Stunde aufgerundet zu zahlen. Neben dem Stundenhonorar sind die Kosten der tatsächlichen An- und Abreise, insofern Fahrtzeit und Fahrtweg oder andere anfallende Reisekosten (Tickets für dem ÖPNV, Parkgebühren, etc.) in gesamter Höhe zu erstatten. Sollte dem Einsatz eine andere Kostenvereinbarung oder eine gesetzliche Grundlage zugrunde liegen, so gelten automatisch diese Bedingungen hinsichtlich Einsatzzeit, Reisekosten, Stornierung etc.. Im Falle einer Absage oder Stornierung eines Auftrags, der nicht durch Jolin Rehorst begründet ist, werden folgende Kosten für Fahr-/Einsatz- und Einwahlzeit fällig:
a. Stornierung/Absage bis zu 5 Werktage vor dem Einsatztag: 50% des vereinbarten Honorars
b. Stornierung/Absage bis zu 3 Werktage vor dem Einsatztag: 75% des vereinbarten Honorars
c. Stornierung/Absage bis zu 1 Werktage vor dem Einsatztag: 90% des vereinbarten Honorars
d. Stornierung/Absage am Einsatztag: 100% des vereinbarten Honorars
Bei geschlossenen Kostenvoranschlägen oder abgeschlossenen Leistungsangeboten gelten die prozentualen Erstattungen gleich wie eben aufgeführt. Bis 6 Werktage vor dem Einsatztag können Aufträge kostenfrei storniert werden. Die Frist für Stornierung/Absagen endet jeweils am Werktag (Montag-Freitag) um 18 Uhr. Die Absage eines Auftrags erfordert die Schriftform. Im Falle einer Kostenübernahme durch Dritte (Leistungsträger wie LVR, LWL, DRV, etc.) sind diese sowie die Kundschaft zur Absage verpflichtet und sich jeweils der Absage an Jolin Rehorst zu vergewissern. Werden Absagen nicht weitergeleitet, gelten die vorstehenden Bedingungen zu Absagen und Stornierung.
Das vereinbarte Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug auf das Konto von Jolin Rehorst unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen. Für Ausfall- und/oder Stornierungskosten gelten die gleichen Bedingungen. Bei verspäteter Zahlung behält Jolin Rehorst sich vor, Mahngebühren zu berechnen.
6. Rücktritt
Sollte Jolin Rehorst aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit) an der Erfüllung des Auftrags gehindert sein, ist sie bereit sich nach besten Kräften um einen adäquaten Ersatz zu bemühen. Eine weitere Verpflichtung seitens Jolin Rehorst besteht nicht.
7. Urheberrecht
Dolmetsch(dienst-)leistungen von Jolin Rehorst sind ausschließlich zum sofortigen Anhören/Ansehen bestimmt. Dolmetsch(dienst-)leistungen können mehrere Kanäle gleichzeig umfassen oder sich auf einzelne Kanäle beschränken. Betrachtet eine Vereinbarung einen einzelnen Kanal, bleiben Urheber- und Nutzungsrecht der anderen Kanäle davon unberührt, sofern keine gegenteiligen Bedingungen wirksam sind. Das Urheberrecht verbleibt auch nach Bezahlung bei Jolin Rehorst. Eine Aufzeichnung der Dienstleistung ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. Die Aufzeichnung für weitere Verwendungen muss in einer gesonderten Vereinbarung schriftlich geregelt werden. Ohne schriftliche Vereinbarung, haften die Auftraggebenden für unbefugte Aufzeichnungen in gleicher Weise für ihre eigenen wie für die Aufzeichnungen durch Dritte sowie deren Vervielfältigung, Weitergabe und Übertragung. Auf Anfrage der Auftraggebenden können Nutzungsrechte in einem gesonderten Vertrag und gegen Gebühr übertragen werden. Eine Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet. Im Falle eines Verstoßes gegen das Urheberrecht ist Jolin Rehorst berechtigt, Nutzungsrechte geltend zu machen und in Rechnung zu stellen. Jolin Rehorst behält sich vor, aufgezeichnete Dienstleistungen auf Richtigkeit und Verwendbarkeit zu prüfen und es freizugeben.
8. Verschwiegenheit & Datenschutz
Jolin Rehorst verpflichtet sich, sämtliche ihr bei der Ausführung eines Auftrags bekanntwerdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und insbesondere keinen rechtswidrigen Nutzen daraus zu ziehen. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf Informationen und Unterlagen, die allgemein bekannt sind und/oder von Dritten öffentlich bekannt gegeben wurden. Alle innerhalb des Auftrags wechselseitig weitergegebenen Informationen von und zwischen den Beteiligten sind als vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dass dies zur Ausführung der Bestimmungen dieses Vertrages notwendig ist oder von der jeweils anderen Partei schriftlich genehmigt wird. Kundschaft und Auftraggebende berechtigen Jolin Rehorst im Rahmen und in den Grenzen datenschutzrechtlicher Vorschriften, die von ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für den internen Gebrauch bzw. zur Auftragsabwicklung, zur Abrechnung mit Kostenträgern und zur Vorbereitung auf die Auftragsdurchführung sowie für zukünftige Kontaktaufnahme zu verarbeiten und zu speichern. Es besteht jederzeit das Recht bereits gespeicherte personenbezogene Daten einzusehen, zu korrigieren und löschen zu lassen. Die Kundschaft und/oder Auftraggebenden können der Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten jederzeit widersprechen, sofern keine zwingenden schutzwürdigen Gründe für die weitere Verarbeitung durch Jolin Rehorst nachgewiesen werden.
9. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.